Die gesetzliche Einlagensicherung schuetzt Kundeneinlagen in Deutschland grundsaetzlich bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Zu den geschuetzten Einlagen gehoeren unter anderem Guthaben auf Girokonten, Tagesgeld, Sparguthaben und Festgeld.

Wichtig ist die Formulierung "pro Kunde und Bank". Wer mehrere Konten bei derselben Bank fuehrt, kann die Grenze nicht fuer jedes Konto separat nutzen. Die Guthaben werden zusammengerechnet. Bei Gemeinschaftskonten hat dagegen jeder Kontoinhaber einen eigenen Anspruch.

Die Sicherungsgrenze ist kein Marketingdetail, sondern ein zentraler Punkt jeder Festgeldentscheidung.

Sonderregeln bei besonderen Lebensereignissen

Nach Angaben von BaFin und Bundesbank kann der Schutz in bestimmten Faellen fuer einen begrenzten Zeitraum hoeher sein, etwa bei Einlagen aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie. In Deutschland kann dieser erhoehte Schutz bis zu 500.000 Euro betragen und fuer bis zu sechs Monate gelten.

Deutsche Bank oder EU-Bank?

Bei Banken mit Sitz in Deutschland ist ein deutsches Sicherungssystem zustaendig. Bei Banken aus anderen Staaten des Europaeischen Wirtschaftsraums greift in der Regel das Sicherungssystem des Heimatlandes. Die EU-Regeln harmonisieren die Mindestabsicherung, dennoch unterscheiden sich praktische Abwicklung und Ansprechpartner.

Anleger sollten vor Abschluss pruefen, bei welcher Bank das Geld tatsaechlich liegt. Das ist besonders wichtig, wenn ein Angebot ueber eine Plattform oder einen Vermittler abgeschlossen wird.